Strom abstellen – Was passiert, wenn man die Tür nicht öffnet?
Wenn der Energieversorger eine Stromsperre wegen ausstehender Zahlungen ankündigt, stellt sich oft die Frage: Was passiert, wenn man die Tür nicht öffnet? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Konsequenzen drohen, welche rechtlichen Grundlagen bestehen und wie Sie eine Stromabschaltung vermeiden können.
Warum wird der Strom abgestellt?
Stromanbieter dürfen den Strom abstellen, wenn eine erhebliche Zahlungsrückstand besteht. Gemäß der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sind dies mindestens 100 Euro. Allerdings gibt es gesetzliche Fristen und Ankündigungen, bevor es zur Stromabschaltung kommt:
- Der Energieversorger muss die Stromsperre mindestens vier Wochen vorher schriftlich ankündigen.
- Drei Werktage vor der Abschaltung erfolgt eine erneute Information.
- Es muss eine angemessene Frist eingeräumt werden, um die Zahlung nachzuholen oder eine Vereinbarung zu treffen.
Kann der Strom gesperrt werden, wenn man die Tür nicht öffnet?
Viele Betroffene fragen sich: „Kann mein Strom abgestellt werden, wenn ich die Tür nicht öffne?“ Die Antwort darauf hängt vom Standort des Stromzählers ab.
1. Stromzähler befindet sich außerhalb der Wohnung
In vielen Mehrfamilienhäusern sind die Stromzähler in einem separaten Zählerraum oder im Keller untergebracht. In diesem Fall kann der Netzbetreiber den Strom auch ohne Ihre Anwesenheit oder Zustimmung abstellen. Ein Techniker benötigt lediglich Zugang zum Stromzähler.
2. Stromzähler befindet sich in der Wohnung
Liegt der Zähler innerhalb der Wohnung, kann der Energieversorger den Zugang nicht ohne Weiteres erzwingen. Falls Sie die Tür nicht öffnen, wird der Anbieter juristische Schritte einleiten:
- Er kann beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen, um Zugang zur Wohnung zu erhalten.
- Der Gerichtsvollzieher kann mit polizeilicher Unterstützung die Wohnung betreten, um die Stromsperre durchzuführen.
- Die zusätzlichen Kosten für diese Maßnahmen werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Folgen einer Stromabschaltung
Wenn der Strom abgestellt wird, hat das gravierende Konsequenzen:
- Kein Licht, keine Haushaltsgeräte: Kühlschrank, Herd, Waschmaschine und andere Geräte funktionieren nicht mehr.
- Kein warmes Wasser: Falls die Warmwasserversorgung über Strom läuft, bleibt das Wasser kalt.
- Kein Internet und Telefon: Ohne Strom fällt auch die Internetverbindung aus.
- Erhöhte Kosten: Neben den offenen Stromschulden fallen zusätzliche Gebühren für die Sperrung und Wiederherstellung der Stromversorgung an.
So vermeiden Sie eine Stromsperre
Falls Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Stromrechnung zu zahlen, gibt es mehrere Möglichkeiten, eine Abschaltung zu verhindern:
1. Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Energieversorger
Viele Anbieter zeigen sich kooperativ, wenn Kunden aktiv das Gespräch suchen.
2. Ratenzahlung oder Zahlungsaufschub vereinbaren
Einige Anbieter bieten Ratenzahlungen oder Zahlungsaufschübe an, um die finanzielle Belastung zu verringern.
3. Sozialleistungen in Anspruch nehmen
Wenn Sie Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) oder Sozialhilfe beziehen, können die Behörden unter Umständen die Stromschulden übernehmen oder ein Darlehen gewähren.
4. Energieberatung nutzen
Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungen können individuelle Lösungen anbieten und helfen, Energieschulden zu vermeiden.
Fazit
„Strom abstellen – Tür nicht öffnen“ ist keine langfristige Lösung, um eine Stromsperre zu verhindern. Falls der Stromzähler außerhalb der Wohnung liegt, kann der Versorger die Sperre trotzdem durchführen. Befindet sich der Zähler in der Wohnung, können gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Es ist ratsam, frühzeitig mit dem Energieversorger zu kommunizieren und nach Lösungen zu suchen, um eine Abschaltung zu vermeiden.



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